Grundstücks-Entwässerung

Sanierungslösungen für die Grundstücksentwässerung

Durchblick in der Grundstücksentwässerung

Je nach Rechtsgrundlage wird Ihr Abwassersystem von sachkundigen, mit allen erforderlichen Zertifikaten ausgestatteten Fachleuten auf Dichtheit geprüft oder durch Befahrung mit einer TV-Kamera optisch inspiziert. Dazu setzen wir Ausrüstung und Verfahren auf dem aktuellen Stand der Technik ein, wie z. B. hochauflösende Kamerasysteme, die auch Bögen und Abzweige unter dem Grundstück mühelos bewältigen. Zu unseren Leistungen gehört weiter die Dokumentation der Untersuchungsbefunde, die nicht nur den Vorgaben der Wasserbehörden entspricht, sondern in Qualität und Aussagekraft die ideale Basis für eine nachfolgende Beurteilung und gegebenenfalls eine Sanierungskonzeption bietet. Die Dichtigkeitsprüfung führen wir kompetent und wirtschaftlich mit Luft- oder Wasserdruck und einem hochmodernen Prüfsystem durch. Dazu gehört auch hier ein aussagekräftiges und durch die Behörden verwertbares Prüfprotokoll. Selbstverständlich ist unser Unternehmen in der Landesliste der zugelassenen Sachkundigen nach der „Sachkunde-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen“ aufgeführt.

 

„Baggern – nein Danke!“ Sanierung durch Schlauchlining

Für undichte Leitungen bieten wir eine Reihe von Alternativen zum offenen Austausch per Bagger. Die wichtigste ist das „Schlauchlining“. Dabei wird das undichte Rohr mit einem kunstharzgetränkten Schlauch ausgekleidet, der alle Leckagen zuverlässig und nachhaltig abdichtet und den gesetzlich geforderten Zustand sicher und dauerhaft herstellt. Schlauchlining ist von nahezu jeder Zugangsöffnung aus möglich und bewältigt auch Bögen in der Leitungsführung. Abzweige im Untergrund werden anschließend mit einem Miniroboter wieder aufgefräst. Mit Schlauchlining ist – je nach der Länge der Leitung – eine Sanierung an einem Arbeitstag möglich.

Sanierung punktgenau und wirtschaftlich

Je nach dem Schaden reichen oft auch punktuelle Reparaturen aus, um Dichtheit wiederherzustellen. Auch dafür bieten wir „aufbruchfreie“ Verfahren an. Beim Einbau von „Kurzlinern“ reparieren wir undichte Stellen durch Rundumauskleidung mit einem kunstharzgetränkten Glasfaserlaminat – eine Lösung, die viele Jahre lang Sicherheit bietet. Ist eine begrenzte Teilstrecke des Rohres defekt, hilft häufig ein „Longliner“ – von Material und Einbau her mit dem Kurzliner vergleichbar, aber bis zu 5 Meter lang. Manche Schäden, aber auch massive Ablagerungen, entfernen wir mit einem Miniroboter. Für alle Techniken verfügt unser Personal über das optimale Gerät und alle notwendigen Qualifikationsnachweise.

Der rechtssichere Weg zur Grundstücksentwässerung

Akute bauliche und/oder betriebliche Probleme mit der Grundstücksentwässerungsanlage

Da die Gesetzeslage bis Ende 2015 eine dichte Grundstücksentwässerung verlangt, beginnt der Weg dorthin mit einer Dichtheitsprüfung (Luft/Wasser) oder der optischen Inspektion durch Befahrung mit einer TV-Kamera – je nachdem, welche Vorgehensweise Ihre Gemeinde in der Abwassersatzung fordert. Die optische Inspektion untersucht das Netz bis in den letzten Winkel und dokumentiert seinen Zustand in hochauflösenden, aussagekräftigen Bildern. Dadurch erhalten Sie entweder den Nachweis einer dichten Abwasseranlage oder ein Ingenieur erstellt für Sie eine Sanierungskonzeption, die technische und wirtschaftliche Gesichtspunkte gleichermaßen berücksichtigt. Auf dieser Grundlage führen wir die Sanierung mit geschultem Personal und modernster Technik so durch, dass ein dauerhaftes und wirtschaftliches Sanierungsergebnis gewährleistet ist. Eine neuerliche Inspektion/Prüfung dokumentiert den Sanierungserfolg in einer behördlich akzeptierten Form. Berücksichtigen Sie bitte stets, dass Kooperation mit Nachbarn in allen Arbeitsphasen der beste und sicherste Weg ist, viel Geld zu sparen!

Bundesweite Prüfpflicht

nach WHG i.V.m. DIN 1986-30

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verpflichtet alle, und damit auch private Betreiber von Abwasseranlagen, zum Betrieb nach „allgemein anerkannten Regeln der Technik“. Diese  sind  u. a. in den einschlägigen DIN-Normen, insbesondere in DIN 1986-30 Instandhaltung der Grundstücksentwässerungsanlagen (GEA) festgehalten. DIN 1986-30 legt bundesweit gültige Prüftermine und -verfahren fest:

  • Erstüberprüfung bis spätestens 31.12.2015
  • regelmäßige Wiederholungsprüfungen
  • vorzeitige Prüfungen, verkürzter Wiederholungsturnus, verschärfte Prüfbedingungen in Wasserschutzzonen
  • sofortige Überprüfung von Leitungen, die gewerblich-industrielles Abwasser führen

Sonderregelungen der Bundesländer

  • § 61a LWG Nordrhein-Westfalen Projektabwicklungen in knappen Zeitfenstern
  • Fremdwasserbekämpfung nach dem Förderprogramm „Abwasser NRW“
  • § 43 Abs. 2 Hessisches Wassergesetz
  • kurzfristige Umsetzung der Dichtheitsprüfung nach DIN 1986-30 in Wasserschutzgebieten gemäß Rundschreiben des Umweltministeriums Schleswig-Holstein

Kommunale Abwassersatzungen

Prüf- und Instandhaltungspflichten aufgrund kommunaler Abwassersatzungen: Schutz der öffentlichen Abwasseranlagen vor schädlichen Einflüssen aus dem Grundleitungsnetz!

 

Dekra Arbeitssicherheit SCC
TÜV Süd ISO 45001
TÜV Süd ISO 14001
TÜV Süd ISO 9001
Güteschutz Kanalbau
 
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Swietelsky-Faber GmbH Kanalsanierung

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