08.03.2021

Ein Aufwand, der sich lohnt

Ist Klimaschutz verpflichtend? Für Unternehmen lautet die Antwort: Ja. Laut dem Gesetz für Energiedienstleistungen und andere Energieef-fizienzmaßnahmen (EDL-G) müssen größere Firmen mindestens alle vier Jahre ihren Energieverbrauch überprüfen lassen und Auskunft über ihren Energieeinsatz geben. Doch nur wenige fühlen sich bislang angesprochen. Die Konsequenz: Bußgelder im fünfstelligen Bereich.

2. Energieaudit nach DIN EN 16247-1 bei Swietelsky-Faber

Das Kanalsanierungsunternehmen Swietelsky-Faber wurde in diesem Jahr zum zweiten Mal von akkreditierten Experten erfolgreich auditiert und gibt Auskunft über seinen Energieverbrauch. „Energieeffizienz ist natürlich für Unternehmen allein schon aufgrund des ökonomischen Vorteils interessant; es wird aber Zeit, dass der ökologische Fußabdruck auch bei den Ausschreibungen unserer Bauherren und Planer eine Rolle spielt“, so Geschäftsführer Jörg Brunecker. So sollen die Klimaschutzziele der EU sich in den kommenden zehn Jahren um ein Vielfaches verringern.

Obwohl die gesetzliche Verpflichtung zum regelmäßigen Verbrauchsnachweis bereits seit fünf Jahren gilt, wähnen sich viele Großfirmen immer noch in der Gewissheit, nicht betroffen zu sein. Nach Auskunft des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) konnte eine Vielzahl von Unternehmen bei Stichprobenkontrollen kein Energieaudit vorlegen. Das Problem ist aber nach Einschätzung von Experten nicht der bewusste Verstoß gegen die Pflicht: „Viele wissen nicht, dass sie bereits zum Kreis derer gehören, die regelmäßig ein Energieaudit vorlegen müssen“, schätzt Brunecker (Informationen zur Auditpflicht siehe Kasten links).

Strafen bis zu 50.000 Euro

Wer das Energieaudit verschläft, kann kräftig zur Kasse gebeten werden. Laut Gesetz begehen Unternehmen eine Ordnungswidrigkeit, die ihrer Verpflichtung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommen. Es droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Herzlichen Glückwunsch: Nico Höper (Höper Technical Consulting) überreicht Jörg Brunecker (Geschäftsführer Swietelsky-Faber Kanalsanierung) die Urkunde für das bestandene Audit. | Foto: Swietelsky-Faber Kanalsanierung
Herzlichen Glückwunsch: Nico Höper (Höper Technical Consulting) überreicht Jörg Brunecker (Geschäftsführer Swietelsky-Faber Kanalsanierung) die Urkunde für das bestandene Audit. | Foto: Swietelsky-Faber Kanalsanierung
 

Hintergrund für die Auditpflicht ist die EU-Energieeffizienz-Richtlinie, die seit 2015 für alle EU-Staaten verpflichtend gilt (s. Kasten unten). Das Ziel: ein nachhaltiges, wettbewerbsfähiges, sicheres und dekarbonisiertes Energiesystem. Deutschland hat dafür das EDL-G eingeführt. Bis Dezember 2015 wurden bundesweit alle betroffenen Unternehmen erstmals aufgefordert, sich selbstständig um ein Energieaudit zu kümmern. Alle vier Jahre ist zudem eine Auffrischung fällig. Was das Energieaudit beinhalten muss, ist in der Norm DIN EN 16247-1 festgelegt.

Herausforderung als Chance

Für viele Firmen stand im vergangenen Jahr bereits das Folgeaudit an. Swietelsky-Faber erhielt den Nachweis für das bestandene Audit Anfang des Jahres. „Es ist verwunderlich, dass sich viele Unternehmen nicht auditieren lassen. Die gesetzliche Verpflichtung zum Audit ist zwar mit zusätzlichen Anstrengungen verbunden, doch am Ende lohnt sich der Aufwand“, plädiert Jörg Brunecker dafür, die Chance in der Herausforderung zu sehen. „Unternehmen wird ein Instrument an die Hand gegeben, den eigenen Energieverbrauch zu analysieren. Wir haben festgestellt: An vielen Stellen lässt sich deutlich schadstoffarmer und effizienter arbeiten.“

Insbesondere dort, wo viel Technik zum Einsatz kommt, könne mit modernen Antriebstechniken und anderweitigen Innovationen der CO2-Ausstoß und somit viel Geld gespart werden. Darüber hinaus gibt es Förderprogramme, mit denen die Investitionen in moderne Gerätetechnik öffentlich unterstützt werden. „Das lohnt sich doppelt“, so Brunecker. Swietelsky-Faber habe im Zuge der zweiten Auditierung sehen können, wo die Maßnahmen der ersten Runde bereits gegriffen haben.

Energieeffizienz als Kriterium für die öffentliche Vergabe

In der Baubranche und speziell im Bereich der grabenlosen Kanalsanierung kann nach Ansicht Bruneckers mit der Forderung nach einem Energieaudit Flagge in Sachen Umweltschutz gezeigt werden: „Angesichts des wachsenden öffentlichen Drucks auf ausführende Stellen bezüglich der Einhaltung unserer Klimaschutzziele wäre es eine logische Konsequenz, wenn bereits bei der Planung von grabenlosen Bauvorhaben ein Energieaudit zum Vergabekriterium erhoben würde“, zieht Brunecker Bilanz. „Es kostet unsere Auftraggeber nichts, fördert aber die ökonomischen Effizienzen enorm. Swietelsky-Faber beispielsweise ist es im Rahmen des Folgeaudits gelungen, den Kraftstoffverbrauch in Relation zum Umsatz um 8 Prozent zu senken.“

Natürlich mussten bei der Vorbereitung zum ersten Energieaudit vor fünf Jahren auch bei Swietelsky-Faber einige Hürden übersprungen werden. „Es gibt immer kritische Stimmen, vor allem was den Aufwand eines solchen Audits betrifft, doch so langsam nimmt die Suche nach regenerativen Lösungen im Bauwesen Fahrt auf“, freut sich Brunecker.

Luft nach oben sei trotzdem noch da: „Energieeffizienz geht uns alle an – Bauherren, Planer und ausführende Unternehmen.“ Swietelsky-Faber blickt optimistisch in die Zukunft: „Es ist schön zu sehen, dass alle Mitarbeiter an einem Strang ziehen, um bestmögliche Ergebnisse zu erreichen. Uns machen diese ersten Teilerfolge richtig Spaß!“

Swietelsky-Faber blickt optimistisch in die Zukunft: „Umweltschutz betrifft uns alle und so kommen natürlich auch alle Mitarbeiter zu Wort.“ Hier beim alljährlichen Treffen der Kolonnenführer. | Foto: Swietelsky-Faber Kanalsanierung
Swietelsky-Faber blickt optimistisch in die Zukunft: „Umweltschutz betrifft uns alle und so kommen natürlich auch alle Mitarbeiter zu Wort.“ Hier beim alljährlichen Treffen der Kolonnenführer. | Foto: Swietelsky-Faber Kanalsanierung

Pflicht zum Energieaudit?

Laut § 8 Abs. 1 und 2 EDL-G müssen alle Großunternehmen ein regelmäßiges Energieaudit vornehmen lassen. Von dieser Pflicht befreit sind folgende Unternehmen:

1. Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – und zwar nach einer Definition der EU

Befreit sind also Firmen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und einen jährlichen Umsatz von unter 50 Mio. Euro oder eine Bilanzsumme von weniger als 43 Mio. Euro pro Jahr aufweisen. In Deutschland sind mehr als 99 % der Unternehmen als KMU eingestuft. Nur knapp 20.000 Firmen gelten als Großunternehmen – gegen 2,6 Millionen KMU und Kleinstunternehmen. Der Status als KMU entfällt, wenn eine öffentliche Stelle oder Körperschaft öffentlichen Rechts mindestens ein Viertel des Kapitals oder der Stimmrechte kontrolliert.

2. Unternehmen mit niedrigem Energieverbrauch

Diese Regelung wurde im Jahr 2019 als EDL-G-Reform eingeführt: Wer kein KMU ist, aber unter 500.000 kWh pro Jahr an Energie verbraucht, ist von der Auditpflicht befreit. Allerdings müssen Unternehmen eine elektronische Energieauditerklärung an das BAFA senden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert ebenfalls ein Bußgeld.

3. Unternehmen mit bereits existierendem systematischem Energie- und Umweltmanagement

Befreit sind auch alle großen Unternehmen, die bereits über ein höherwertiges Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS verfügen.

Das Energieaudit – so geht's:

Durchgeführt wird das Audit von einem unabhängigen Institut, das u.a. über die Website des BAFA gesucht werden kann. Dieses stimmt dabei zunächst das Ziel und den Umfang des Energieaudits mit dem Unternehmen ab, um festlegen zu können, welche Ergebnisse mit den Energieeffizienzmaßnahmen am Ende erzielt werden sollen.

Datenerfassung

Beim Audit selbst werden alle relevanten Unternehmens- und Gebäudedaten ermittelt sowie bestehende Verbrauchsdaten erfasst – dies erfolgt zum Teil automatisiert. So wird zum Beispiel an einer Maschine der Stromverbrauch im Normalbetreib über einen längeren Zeitraum erfasst und anschließend ausgewertet.

Mitarbeiter

Neben der Erfassung des Energieeinsatzes wird auch das Nutzerverhalten auf den Prüfstand gestellt und so das Verständnis der Mitarbeiter für Arbeitsabläufe sensibilisiert. Am Ende des Audits werden die Daten durch die Bildung sogenannter Energiekennzahlen (EnPI) analysiert.

Mehrere Standorte

Für Unternehmen mit mehreren Standorten ist das Audit oft mit zusätzlichem Aufwand verbunden. Hier kann jedoch auf das sogenannte Multi-Site-Verfahren zurückgegriffen werden. Dabei werden Cluster von Standorten gebildet, so dass nur an einer repräsentativen Anzahl von Standorten Energieaudits durchgeführt werden müssen.

 

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