01.08.2023

Was ist mangelhaft? – Sanierungsergebnis oder die Beurteilung dessen durch „Dritte“

Eine Meinung bilden oder einem die Meinung bilden? – Objektive Meinungsbildung

Eine Meinung bilden oder einem die Meinung bilden? – Objektive Meinungsbildung. Eine Frage an einen Kreis von Fachleuten z.B. zur Art der Ausführung und oder gar Qualität der Sanierung ist schnell gestellt. Leider gibt es viel zu viele von unseren Fachleuten, die viel zu schnell eine Meinung bilden, urteilen und somit dem Fragesteller ggf. eine falsche Meinung als Urteil vorgeben.

Anhand der nachfolgenden kleinen Beispiele soll das Thema mit dem möglichen Ausmaß veranschaulicht werden. 

 
 

Beispiel 1: Nach Einbau des GF-Schlauchliners DN 1200 mittels UV-Lichthärtung wurde bei der Vorabnahme durch Begehung des Bauherrn folgende Bilder aufgenommen.

Aufnahmen eines eingebauten GF-Schlauchliners DN 1200 zur Vorabnahme

Die Stellungnahme des Schlauchlinerherstellers wurde wie folgt abgegeben:

Auf den Bildern ist zu erkennen, dass an einigen Stellen die Oberfläche der Reinharzschicht beschädigt ist. In den Bereichen, wo es zu kleinen Falten in der Innenfolie gekommen ist, kann sich während der Kalibrierungsphase des Linersüberschüssiges Harz ansammeln. Da dieses Harz keine Verstärkung durch Glasfasern hat, kann es vorkommen, dass es sich von der Oberfläche ablöst. Unter der klaren Reinharzschicht unserer Schlauchliner befindet sich eine Verschleiß-schicht, in der UP-Harz in einem Synthesefaserinnenvlies gebunden ist. Hier ein Auszug zum Aufbau des Liners aus unserer DIBt-Zulassung (Anlage 1)

Auszug zum Aufbau des Liners aus unserer DIBt-Zulassung (Anlage 1)

Die statisch tragenden Glasfaserschichten und die für den Abrieb relevante Vliesschicht ist bei diesem Liner weiterhin intakt. Daher sehe ich keine Bedenken bei Nutzungsdauer des hier installierten Liners. 

Trotz ingenieursmäßiger begleitender Bauüberwachung wurde folgende Gegenstellungnahme durch den Bauherrn bei einem unbeteiligten Dritten eingeholt.

Hallo Herr ....
aus meiner Sicht sind die Stellen, an denen die Falten „abgeschnitten“/abgeschliffen wurden, nicht unproblematisch. Wenn es ein Glasfaserliner ist, können dort die Glasfasern freiliegen und damit kann der Liner bei Abwasserkontakt dauerhaft geschädigt werden. Abwasser kann an den offen liegenden Stellen in das Laminat eindringen und schädigt so den Liner. Aus diesem Grund gibt es ja eigentlich die sog. „Reinharzschicht“ an der Linerinnenseite.

Weitere Empfehlung des Dritten:
Herr .... ist auch öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger und kann bei Bedarf den Sachverhalt auch gerichtsfest dokumentieren.
Aus meiner Sicht auf jeden Fall als Mangel aufführen und dann über weitere Maßnahmen beraten.

 
 

Beispiel 2: Vor Einbau der GF-Schlauchliner mittels UV-Lichthärtung wurde dem Bauherrn die Wanddicken gemäß den Regelstatiktabellen für die Nennweiten DN500 und DN800 für das einzubauende Schlauchlinerprodukt zur Bestätigung überreicht.

Der Bauherr wollte aus seinen noch sehr jungen Kanalsanierungskenntnissen heraus sich bei einem unbeteiligten Dritten über die Richtigkeit der gewählten Wanddicken mit der statischen Berechnung rückversichern. Aus dieser Konversation entstand dann folgende Antwort:

Wanddicken gemäß Regelstatiktabellen

Hallo Herren, 1
die Langzeit-E-Module in der Statik von 13000 N/mm² sind für mich zu hoch. Ich hätte gerne Werte aus dem Bereich zwischen 6000 und 7000 N/mm². Außerdem sind die Wandstärken der Schlauchliner für mich zu dünn. Bitte korrigieren Sie dies in der Statik.
Freundliche Grüße

 
 

Beispiel 3: Bei diesem Beispiel wurde nach der Meinung gefragt, ob die zwei Sanierungsstellen Hutprofil als „akzeptabel“ angesehen werden können. Zur Grundlage gab es jeweils ein Foto als Schnappschuss aus der Kamerabefahrung vom Hauptkanal, welches folgendes zeigte: Hutprofil im Hauptkanal mit Schlauchliner. Die Hutprofile wiesen Faltenbildung im Übergangsbereich vom Hauptkanal zur Anschlussleitung auf und der Rest des Spanngummis (dient als Einbauhilfe) klemmte am Ende der Krempe ein.

Folgende Antworten gab es aus dem Fachkreis:

Erste Aussage:
definitiv nicht abnahmefähig. Foto 1 = Katastrophe. Das Ding hält keine 15 Jahre. Ich teile Deine Meinung zur mangelnden Untergrundvorbereitung. Foto 2 mit der Faltenbildung im Übergang Schaft zu Krempe ist auch nicht gut. Besser als Nr. 1 aber nicht gemäß aktuellem Stand der Technik.

Zweite Aussage:
anhand der Bilder ist es nicht eindeutig zu erkennen, ob hier die Dichtheit erreicht wurde. Grundsätzlich gibt es genügend „Überdeckung“ der Krempe zwischen Anschluss und Hauptkanal. Der Hauptkanal ist in seiner Altrohrgeometrie auch nicht ganz ideal und kleineren Durchmessers. Sodass das Setzen von Hutprofilen mittels der Robotertechnik ein paar Herausforderungen mit sich bringt. Warum die Hütchen so aussehen, kann man ggf. mit Sichtung der Videos zur Vorbefahrung/Bestandsaufnahme und Abnahmebefahrung erörtern. Ggf. gibt es auch noch die Dokumentation nach Schlauchliner mit Öffnen der der Anschlüsse.
Die Falten sind sicher nicht Stand der Technik, jedoch kann es durch die Altrohr- und Anschlussgeometrie bedingt nicht viel besser realisierbar sein.
Die Spanngummis müssen jedenfalls weggebürstet werden. Man könnte, wenn die Videos keine offensichtlichen Ablöseerscheinungen der Krempe zeigen, diese Hüte so belassen, sofern auch im Anschluss selbst kein Hindernis oder offenen Stellen erkennbar sind.

Dritte Aussage:
einen Schönheitspreis gewinnen die beiden Hutprofile nicht, wie schon erwähnt, müssen die Gummis mittels Roboter weggebürstet oder weggefräst werden. Wie sehen die Zylinder aus? Und sind die Hutprofile dicht?

 
 

Die Meinungsbildung ist ein grundlegender Bestandteil unserer Gesellschaft. Sie ermöglicht es uns, unsere Gedanken und Überzeugungen auszudrücken und an Diskussionen teilzunehmen. Doch wie können wir sicherstellen, dass unsere Meinungen auf einer soliden Grundlage basieren und nicht einfach nur auf Vorurteilen oder vorgefassten Meinungen beruhen?

Eine objektive Meinungsbildung ist von entscheidender Bedeutung, um eine fundierte und ausgewogene Sichtweise zu entwickeln. Sie erfordert eine kritische Betrachtung verschiedener Perspektiven, das Sammeln von Informationen aus vertrauenswürdigen Quellen und die Bereitschaft, bestehende Überzeugungen zu hinterfragen. Durch eine objektive Meinungsbildung können wir unsere Argumente besser anbringen und zu einer konstruktiven Diskussion und ggf. Lösung beitragen.

Das Aufreden von zu schnell gefassten Meinungen an andere Menschen kann zu Konflikten und Spannungen führen. Ein Verweis über Gutachter auf den Gerichtsweg, wie im Beispiel 1 unterstreicht dies. Gerade in unserer Branche, der grabenlosen Sanierung, dem Bauen im Bestand ist wichtig den Raum zu geben, um fundierte Meinungen zu bilden und auszudrücken. Ein konstruktiver Dialog ist der Schlüssel zur Förderung einer objektiven Meinungsbildung. Jeder Einzelne trägt die Verantwortung, seine Meinung auf einer soliden Grundlage zu bilden und anderen Menschen Raum für ihre eigenen Überzeugungen zu geben. Durch einen konstruktiven Beitrag mit fundierten Meinungen, können wir zu einer gegenseitigen Bereicherung beitragen und zur positiven Wahrnehmung der grabenlosen Sanierungsverfahren beitragen.

Mit diesem Beitrag möchte ich die Bedeutung einer objektiven Meinungsbildung durch die genannten Beispiele aufzeigen und die Notwendigkeit betonen, sich vor zu schneller Meinungsäußerung zu bewahren und nicht anderen Menschen eine Meinung aufzureden.

M. Eng. Alexander Heil

Alexander Heil
- Niederlassungsleiter Swietelsky-Faber GmbH
- Gutachter für Sanierungsberatung von Entwässerungssystemen
- Sachverständiger für die Instandhaltung von Rohrleitungssystemen
- VSB Vorstandsmitglied
- Mitglied IHK Prüfungsausschuss

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Büro:
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