15.10.2013

„Immer auf die Kleinen” – Österreichpremiere

Berstlining einer PE DA 50 Leitung mit einem Seilberster

In Krems in der Langenloiserstraße sollte eine alte PE Leitung DA 50 mm gegen eine neue und größere Leitung PE DA 90 mm ausgewechselt werden. Da ein geradliniger Leitungsverlauf des alten PE-Schlauches nicht gesichert war, wurde vom Einsatz eines Berstgestänges Abstand genommen. So kam es zur Österreichpremiere des von der Fa. Tracto Technik neu entwickelten Seilberstsystem „Grundotugger”.

Eingesetzte Leistungen im Projekt:

 
 

Dekra Arbeitssicherheit SCC
TÜV Süd ISO 45001
TÜV Süd ISO 14001
TÜV Süd ISO 9001
Güteschutz Kanalbau
 
Gützeschutz Kanalbau - Z
Energieaudit HTC
PQ VOB
WHG AwSV Fachbetrieb
 
 
EMB Wertemanagement Bau
 
 
 
 
 

Swietelsky-Faber GmbH Kanalsanierung

Hauptstraße 2
D-55483 Schlierschied

Tel.: +49 (0) 67 65 94 93 79 0
Fax: +49 (0) 67 65 94 93 79 90

office@swietelsky-faber.com

 

Datenschutzhinweis

Wir verwenden Dienste, Cookies und andere Technologien auf unserer Webseite. Einige von diesen sind unbedingt erforderlich. Es können personenbezogene Daten, wie z. B. IP-Adressen für personalisierte Anzeigen und Inhalte, oder Messungen von Anzeigen und Inhalten verarbeitet werden. Detaillierte Informationen über die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Für Ihre informierte Einwilligung können Sie sich gerne in unserer Datenschutzerklärung eine genaue Auflistung der Dienste, welche wir auf unserer Webseite einsetzen, ansehen. Es besteht keine Verpflichtung, in die Datenverarbeitung einzuwilligen, um dieses Angebot zu nutzen. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen oder am unteren Rand der Webseite unter „Datenschutz-Einstellungen“ bearbeiten/widerrufen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund individueller Einstellungen möglicherweise nicht alle Funktionen der Webseite verfügbar sind.

Einige Services verarbeiten personenbezogene Daten in den USA. Mit Ihrer Einwilligung zur Nutzung dieser Services willigen Sie auch in die Verarbeitung Ihrer Daten in den USA gemäß Art. 49 (1) a DSGVO ein. Der EuGH stuft die USA als ein Land mit unzureichendem Datenschutz nach EU-Standards ein. Es besteht beispielsweise die Gefahr, dass US-Behörden personenbezogene Daten in Überwachungsprogrammen verarbeiten, ohne dass für Europäerinnen und Europäer eine Klagemöglichkeit besteht.

Details anzeigen zu: Tracking-Tools | Cookies | Externen Komponenten