25.10.2016
HAMBURG, 25.10.2016 – Der allgemeine Zustand unserer Kanalisation wird mit zunehmendem Alter leider nicht besser. Bei dem großen Instandhaltungsvolumen des Kanalnetzes ist ein beidseitig professioneller und fairer Umgang zwischen den Vertragspartnern bei der Mängelbeseitgung unabdingbar.
von Dipl.-Ing. Jörg Brunecker, Geschäftsführer der Swietelsky-Faber GmbH
Für den Bauherrn und Planer ist es enorm wichtig, VOB-konforme Bau- und Leistungsbeschreibungen zu erstellen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Prüfung der Verdingungsunterlagen etwaige Lückenhaftigkeiten oder unklare Beschreibungen vor Abgabe seines Angebots mit dem Bauherrn zu klären. Tut er dies nicht und missachtet somit die Notwendigkeit der Aufklärung dieses Sachverhalts, sind Arbeiten, mit denen objektiv gerechnet werden musste, ebenfalls ein abzuleistender Vertragsbestandteil. Entgegen der hin und wieder auch in Fachkreisen vertretenen Position der nachtragsgierigen Bauunternehmen bedingen diese Arbeiten keinen Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung und besitzen somit auch kein Nachtragspotenzial. Final handelt es sich hierbei also um vertragliche Leistungen, mit denen der Auftragnehmer hätte rechnen müssen.
Hauptstraße 2
D-55483 Schlierschied
Tel.: +49 (0) 67 65 94 93 79 0
Fax: +49 (0) 67 65 94 93 79 90